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LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN I DE GROOT
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Mandantenbrief 2013-03-3
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe stattgegeben und die Sache zur er-neuten Entscheidung an das Ober-landesgericht zurückverwiesen. Der Beschwerdeführer hatte sich bei einem Transplantationszentrum ver-geblich darum bemüht, auf die Warteliste für die Organvermittlung zur Herztransplantation gesetzt zu werden. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass aufgrund gravieren-der Verständigungsprobleme die Mitwirkung des Patienten bei der Vor- und Nachbehandlung (Compliance) nicht gesichert sei. Daraufhin bean-tragte der Beschwerdeführer erfolg-los Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage. Der diesbe-zügliche Beschluss des Oberlandes-gerichts verletzt die Grundrechte des Beschwerdeführers, weil es schwieri-ge und bislang ungeklärte Rechts-fragen im Prozesskostenhilfever-fahren entschieden sowie eine ernsthaft in Betracht kommende Beweisaufnahme abgeschnitten hat.
