Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg
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LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN I DE GROOT
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Mandantenbrief 2013-01
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -Beschluss vom 18. Dezember 2012
Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar
Das Selbsttitulierungsrecht zu Gunsten der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - und der Landessparkasse zu Oldenburg verstößt gegen den Gleichheitssatz. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss auf Richtervorlagen des Oberlandesgerichts und des Amtsgerichts Oldenburg hin entschieden. Die entsprechenden Regelungen des niedersächsischen Landesrechts sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und dürfen daher nur noch im Rahmen einer Übergangsregelung weiter angewendet werden.
