Wir verteidigen Sie, gleichgültig, wie der Vorwurf lautet.
Unsere Empfehlung:
- Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
- Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) für eine unverbindliche kurze Ersteinschätzung mit:
– Erste offene Fragen
– Was ist als Nächstes zu tun?
– Was ist möglich?
– Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll?
– Was ist weiter zu bedenken?
– Rechtsberatung nur bei Beauftragung
Sofort-Kontakt: 040 39 14 08
LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN I DE GROOT
Wegen der Sperrung der Elbchaussee ist die Zufahrt für Anlieger derzeit nur über die Fischersallee möglich, und das Parken erfolgt auf dem Kanzleiparkplatz. Rufen Sie uns bitte im Zweifelsfall an.
Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
Bürozeiten: 7:00 Uhr – mind. 18:00 Uhr
Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften
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Anfahrt zur Kanzlei mit dem PKW oder ÖPNV.
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Juni 30, 2012
Mandantenbrief 2012-06
Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg
Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 4. Mai 2012 1 BvR 367/12