Kosten, Gebühren und Auslagen
1. Transpartente Preise: Unsere Angebot zum Festpreis
Zur Annahme eines Angebots füllen Sie das Kontaktformular aus oder übersenden Sie eine ausgefüllte Vollmacht an oder rufen Sie uns an (040/ 39 14 08 oder 24 h 0177/ 447 40 40).
- Ein Informationsgespräch (Was wird an Informationen und Unterlagen zur Bearbeitung der Sache gebraucht, welche Gebühren kommen auf mich zu oder welches Honorar kann ich vereinbaren) ist kostenlos.
- Beratung (kurzer Aufriss der rechtlichen Möglichkeiten) für € 48,00 inkl. Umsatzsteuer (=USt.).
- Abmahnung im Arbeitsrecht prüfen oder erstellen € 48,00 inkl. Umsatzsteuer (= USt.)
- Adhäsionsverfahren: Geltendmachung von Schmerzensgeld, Schadenersatz, Schadensersatz mit Prozesskostenhilfe € 0,00 ohne Prozesskostenhilfe € 199,00 inkl. USt. oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch einen erfahrenen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Akteneinsicht im Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren € 48,00 inkl. USt zzgl. € 12,00 Akteneinsichtsgebühr (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite) durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bei allen Delikten, € 48,00 inkl. USt. zzgl. € 12,00 Akteneinsichtsgebühr der Staatsanwaltschaft: Vertretungsanzeige, Entschuldigung des Nichterscheinens auf polizeiliche Vorladung, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite) zzgl. € 12,00 (Gebühr der Staatsanwaltschaft) = € 60,00 inkl. USt., bei Pflichtverteidigung € 0,00 durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Aktiv Transport GmbH: Rückforderung der Abschleppvergütung: Bei Forderung des berechtigten Rückzahlung entstehen Ihnen nach der ständigen Rechtssprechung des AG Hamburg-Altona keine Kosten durch einen spezialisierten Anwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Entscheidungshilfe bei Änderungskündigung: Soll die Vertragsänderung akzeptiert, ignoriert oder eine Kündigung in Kauf genommen werde? € 89,00 inkl. USt durch einen Anwalt / Rechtsanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Ehescheidung und Folgesachen: Beratung hinsichtlich Scheidung, Tennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt,Versorgungsausgleich, Zugewinn, Hausrat, Umgangsrecht, Sorgerecht € 226,10 inkl. USt durch einen Anwalt / Rechtsanwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallflucht: € 48,00 inkl. USt.: Vertretungsanzeige, Entschuldigung des Nichterscheinens auf polizeiliche Vorladung, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite) zzgl. € 12,00 (Gebühr der Staatsanwaltschaft) = € 60,00 inkl. USt durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Führerschein: € 48,00 inkl. USt. Vertretungsanzeige, Akteneinsicht als PDF-Datei durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Kinderpornographie bei Pflichtverteidigung € 0,00, ohne Pflichtverteidigung € 48,00 inkl. USt. zzgl. € 12,00 Gebühr der Staatsanwaltschaft: Vertretungsanzeige, Entschuldigung des Nichterscheinens auf polizeiliche Vorladung, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite) zzgl. € 12,00 (Gebühr der Staatsanwaltschaft) = € 60,00 inkl. USt. durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Kindesunterhalt: siehe bitte unten "Unterhalt".
- Kündigungsschutzklage erstellen € 199,00 inkl. USt.
- Pflichtverteidiger: € 0,00Vertretung in allen Instanzen: Strafverteidigung durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Opferschutz, Opferecht, Opfervertretung: vollständige Vertretung in allen Instanzen bei Beiordnung € 0,00, ohne Beiordnung: Vertretungsanzeige, Akteneinsicht: € 48,00 inkl. USt. zzgl. € 12,00 (Gebühr der Staatsanwaltschaft) = € 60,00 inkl. USt. durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Nebenklage: Antrag auf Zulassung der Nebenklage, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite) € 48,00 zzgl. € 12,00 (Gebühr der Staatsanwaltschaft) = € 60,00 inkl. USt. durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Schadenersatz / Schmerzensgeld im Strafverfahren (siehe oben Adhäsionsverfahren) im Zivilverfahren mit Prozesskostenhilfe € 0,00 inkl. USt., ohne Prozesskostenhilfe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch einen erfahrenen Anwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Scheidung und Folgesachen: Beratung hinsichtlich Scheidung, Tennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Hausrat, Umgangsrecht, Sorgerecht € 226,10 inkl. USt. durch einen Anwalt / Rechtsanwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- Unterhalt:
Zeugenbeistand: Vertretung in der Hauptverhandlung € 199,00 inkl. USt. durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz. - Berechnung des Elternunterhalts bei Angabe des Durchschnittseinkommens € 130,00 inkl. USt. durch einen Anwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- Berechnung des Kindesunterhalts für minderjährige Kinder bei Angabe des Durchschnittseinkommens durch Fachanwalt für Familienrecht € 100,00 inkl. USt. Berechnung des Kindesunterhalts für volljährige Kinder bei Angabe des Durchschnittseinkommens durch Fachanwalt für Familienrecht € 130,00 inkl. USt.
- Berechnung des Trennungsunterhalts Angabe des Durchschnittseinkommens € 130,00 inkl. USt. durch einen Anwalt / Rechtsanwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- im Übrigen richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Ich bitte Sie für die kostenlose Information eine positive Bewertung bei google maps (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) oder qype.com (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) zu erteilen.
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das
(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)
oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
2. Die Gebühren
Bevor Sie einen Anspruch geltend machen oder einen Rechtstreit führen wollen, sollten Sie sich vor oder nach Beratung über die rechtlichen Erfolgsaussichten auch zu den anfallenden Kosten (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Auslagen), Planung und Kosteneinsparung von uns informieren lassen, damit Sie in Abwägung von Erfolgschancen und des Prozesskostenrisikos entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt.
Damit die Kosten für Sie nachvollziehbar und transparent bleiben haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Pauschalvergütung
- Abrechnung nach Stunden
- Gesetzliche Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Prozesskostenhilfe
- Pflichtverteidigung
Informieren Sie sich im Rahmen eines (Erst-) Beratungsgesprächs: Sie erhalten fundierten juristischen Rat zum Festpreis.
Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin unserer Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung:
- Ein Informationsgespräch (kurzer Aufriss der rechtlichen Möglichkeiten) ist kostenlos,
- eine umfassende Beratung hinsichtlich Ehescheidung und Folgesachen wird für € 190,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer € 36,10, Summe € 226,10,
- eine strafrechtliche Erstberatung bieten wir Ihnen für € 40,00 zzgl. an das Finanzamt abzuführender USt 19 % € 7,60, Summe € 47,60
- im Übrigen richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit an.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben klären wir im Vorfeld für Sie ab, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Wenn Sie sich die gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruches nicht leisten können, beraten wir Sie zurProzesskostenhilfe.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Ich bitte Sie für die kostenlose Information eine positive Bewertung bei google maps (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) oder qype.com (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) zu erteilen.
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das
(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)
oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Bei gerichtlichen Verfahren wird dieser auf Antrag durch das Gericht festgesetzt.
Im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Sozialrecht etc. gelten Rahmengebühren, die unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen bestimmt werden. Es kann aber auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Die Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz nach dem Gegenstandswert festgelegt.
Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin unserer Kanzlei klärt Sie gerne über die anfallenden Gebühren und Gerichtskosten auf.
Im übrigen verweise ich auf das Impressum und den Haftungshinweis/ Datenschutz / AGB (bitte anklicken).
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