Auto abgeschleppt / Aktiv Transport
- Abgeschleppt - Abzocke - Aktiv Transport
- Was muss ich bei der Abholung beachten?
- Wie gehe gegen die Firma Aktiv Transport GmbH vor?
- Wenn Sie uns beauftragen möchten ...
- Aufgrund_welcher_Rechtsgrundlage_schleppt_die_Firma_Aktiv_Transport_GmbH_Fahrzeuge_ab?
- Beiträge zur Firma Aktiv Transport
1. Abgeschleppt - Abzocke - Aktiv Transport GmbH
Ihr PKW ist ohne Auftrag des Grundstückseigentümers abgeschleppt worden?
Das Abschleppunternehmen / Aktiv Transport behauptet grundsätzlich eine (allgemeine) Beauftragung und weigert sich diese nachzuweisen ?
Das Abschleppunternehmen / Aktiv Transport verlangt überhöhte Abschleppgebühren bei einem berechtigten Abschleppvorgang ?
Das Abschleppunternehmen / Aktiv Transport verlangt Abschleppgebühren für die Abschleppvorbereitung?
Wenn Sie mit diesen Fragen konfrontiert sind, sind Sie bei uns richtig.
Wenn Sie Opfer der Firma Aktiv Transport GmbH oder eines Abschleppunternehmens geworden sind, welches Ihr Fahrzeug
- ohne Beauftragung des unmittelbaren Besitzers oder seines Beauftragten,
- der Behauptung einer allgemeinen Beauftragung aufgrund eines Rahmenvertrages oder
- bei tatsächlicher Beauftragung unter Berechnung überhöhter Abschleppgebühren
abgeschleppt hat, sollten Sie sich an uns wenden. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie ihr Geld, welches Sie in der „Nötigungssituation“ der Herausgabe des Fahrzeuges nur gegen unmittelbare Barzahlung oder EC Kartenzahlung verloren haben, zurückerlangen. Das Amtsgericht Hamburg Altona und das Landgericht Hamburg haben in den oben beschriebenen Fällen entschieden, dass entweder der Gesamtbetrag bei rechtswidrigen Abschleppen oder bei einem rechtmäßigen Abschleppvorgang € 120,00, also die bezahlten Abschleppgebühren von € 250,00 abzüglich der als berechtigte judizierte Gebühren von € 130,00 - (= € 120,00 Abschleppvergütung und € 10,00 Verwahrungsgebühr pro Tag = € 130,00) an den Betroffenen zurückzuzahlen sind.Siehe dazu näherer unter Ziffer 4. und 5..
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das
(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)
oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
2. Was muss ich bei der Abholung beachten?
Sie sollten zur Abholung einen Zeugen und einen Fotoapparat oder fototaugliches Handy mitnehmen. Die Firma Aktiv Transport GmbH nötigt ihre Opfer regelmäßig vor in Augenscheinnahme des Fahrzeugs die Abschleppvergütung zu zahlen und eine beschädigungsfreie Übernahme des Fahrzeugs schriftlich zu bestätigen.
- Wenn Sie keine Geld oder eine EC -Karte dabei haben, können Sie mit Hilfe der Polizei das Fahrzeug herausverlangen, weil Sie es z.B. für ihre Arbeit brauchen. Es kann jedoch sein, dass die Polizei Ihnen bedeutet, dass es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handele und Sie daher den Zivilrechtsweg zur Not durch einstweilige Verfügung zu beschreiten hätten.
- Zahlen Sie nur unter Vorbehalt.
- Wenn Sie zur Unterschrift der beschädigungsfreien Übernahme des Fahrzeuges genötigt wurden und stellen eine Beschädigung fest, lassen Sie sich bitte auf den firmeneigenen Reklamationsblatt die Schäden zeichnerisch anhand der dort befindlichen Fahrzeugschemata und schriftlich durch Beschreibung des Schadens bestätigen. Für die Schadensfeststellung bedürfen Sie zur Beweissicherung eines Zeugen für den Schaden, der sich ggbfs. über den Zeitpunkt, Ort, Art des Schadens Notizen machen sollte. Einen weiteren Zeugen sollten Sie für die Schadensfreiheit oder jedenfalls dem Nichtvorhandenseins des aktuellen Schadens vor dem Abschleppvorgang ermitteln. Schließlich sollten Sie den Schaden dokumentieren. Zur gerichtlichen Durchsetzung benötigen Sie einenKostenvoranschlag, soweit Sie den Schaden nicht sofort auf eigene Kosten reparieren lassen möchten. Auch ein Dekra Gutachten, welches nicht mehr als ca. 120,00 kostet wird ersetzt. Ein Schadensgutachten für € 400,00 oder mehr ist wegen der Schadensminderungspflicht jedenfalls erst ab einer Schadenshöhe von € 700,00 bis € 750,00 ersatzfähig.
- Bewahren Sie die Rechnung und weitere Belege (Taxikosten, Lohnausfall) mit Bezug zum Abschleppvorgang auf. Diese weiteren Schäden sind nur im Falle des unberechtigten Abschleppens ersatzfähig.
- Soweit es sich um Supermärkte, größere Wohngesellschaften oder Wirtschaftsbetriebe handelt, ist der Firma Aktiv Transport GmbH im allgemeinen die Überwachung, Durchführung und das Inkasso im Rahmen einer so genannten Rahmenvereinbarung übertragen worden. In 10 bis 15 % der Fälle unterlaufen der Firma Aktiv Transport GmbH jedoch Dokumentationsfehler oder ein Fahrzeug wird irrtümlich von einem nicht unter die Rahmenvereinbarung fallenden Parkplatz abgeschleppt. Schließlich schleppt die Firma Aktiv Transport GmbH auch im Namen der Polizei Hamburg auf Anordnung ab. Im Allgemeinen genügt ein Anruf bei dem Eigentümer, der Verwaltungsgesellschaft oder dem unmittelbaren Besitzer der Parkfläche, um in Erfahrung zu bringen, ob eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit der Firma Aktiv Transport GmbH vorliegt.
3. Wie gehe gegen die Firma Aktiv Transport GmbH vor?
Die Firma Aktiv Transport GmbH erteilt telefonisch äußerst selten, schriftlich nach meiner Erfahrung keine Auskunft über die Art der Beauftragung, Dokumentation des Abschleppvorgangs oder Begründung der Höhe der Abschleppvergütung. Rückzahlungsaufforderungen der Geschädigten bleiben unbeantwortet und ohne Erfolg. Grundsätzlich kann der Geschädigte nur durch einen Klage sein Recht durchsetzen. Den Gang zum Anwalt scheuen viele, da die Betroffenen irrtümlich vermuten, dass Anwaltgebühren oder Gerichtskosten entstehen bzw. höhere Kosten als Sie durch eine Klage gewinnen könnten. Wenn Sie nur das einklagen, was Ihnen gebührt, entstehen Ihnen keine Kosten!
Die Firma Aktiv Transport GmbH spekuliert auf ihre Unwissenheit und Resignation. Die geringe Klagequote von ca. 1 % der Geschädigten verhilft der Strategie, überhöhte Abschleppvergütungen zu verlangen und druchzusetzen, zum Erfolg. Wenn täglich bei sicherlich mehr als 50 Abschleppvorgängen durchschnittlich € 120,00 oder mehr zu viel gefordert und vereinnahmt werden, ergibt dies einen zusätzlichen Gewinn von 50 x € 120,00 = € 6.000,00 pro Tag. Wenn dann nach meiner Erfahrung nur einer von hundert Geschädigten klagt, handelt es sich wirtschaftlich um ein sehr erfolgreiches Unternehmen.
Wenn Sie mich beauftragen,
- werde ich die Firma Aktiv Transport GmbH einmal außergerichtlich zur Zahlung auffordern, um diese in Verzug zu setzen und sicher zu gehen, dass Ihnen keine vermeidbaren Kosten entstehen. Aufgrund der jährlich ca. 1000 anhängigen Verfahren ist der Firma Aktiv Transport GmbH aufgrund zahlreicher Urteile nämlich durchaus bekannt, dass nach der Rechtssprechung für den Abschleppvorgang nur € 120,00 bzw. nach Auffassung einiger Richter € 133,50 zuzüglich einer Verwahrungsgebühr von € 10,00 pro Tag rechtsmäßig gefordert werden darf, so dass von einem sofortigen Verzugseintritt seitens der Firma Aktiv Transport GmbH auszugehen ist. Dennoch stellen sich einige Richter auf den Standpunkt, dass die Firma Aktiv Transport GmbH vorgerichtlich mindestens einmal zur Rückzahlung des überzahlten Betrages aufgefordert werden muss, damit Sie in Verzug gerate, d.h. die Gerichtskosten für eine Klage und die Gebühren für die anwaltliche Vertretung durch die Firma Aktiv Transport GmbH als Verzugsschaden bezahlt werden müssen.
- Mit der Klage wird auch die vorgerichtliche anwaltliche Vergütung geltend gemacht, so dass Ihnen hier keine Anwaltskosten entstehen. Nach Anhängigkeit der Klage bei Gericht wird Ihnen aufgrund des Streitwertes / Gegenstandswertes Ihrer Forderung von meist unter € 300,00 eine Gerichtskostenrechnung über € 75,00 übersandt, die Sie, soweit dies nicht ihre Rechtschutzversicherung oder die Prozeßkostenhilfe übernommen wird, vorschießen müssen. Diese € 75,00 sind jedoch nicht (!) verloren, da Sie ja nur den Ihnen gebührende Forderung einklagen. Die Gerichtkosten und Anwaltsgebühren gehen also zu Lasten der Firma Aktiv Transport GmbH als Beklagte. Die verauslagten € 75,00 werden im Kostenfestsetzungsverfahren nach Ergehen den Urteil gegen die Firma Aktiv Transport GmbH festgesetzt, vollstreckt und an Sie ausgezahlt.
- Die Firma Aktiv Transport GmbH zahlt selten freiwillig, so dass das Urteil und der Kostenfestsetzungsbeschluss durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Die Vollstreckungskosten gehen zu Lasten der Firma Aktiv Transport GmbH.
- Was ist mein Interesse: Ihrem Recht zum Erfolg zu verhelfen, ist für mich die beste Werbung. Die Anwaltsgebühren von € 75,76 bis € 94,25 netto bei einem Streitwert von bis € 300,00, welche die Firma Aktiv Transport GmbH zahlen muss, (teil-)finanziert diese Werbung.
Im Resümee entstehen Ihnen keine Kosten: Die Gerichtskosten die Sie, ihre Rechtsschutzversicherung oder im Rahmen der Porzesskostenhilfe vorgeschossen wird, muss die Firma Aktiv Transport GmbH nach Ergehen des Urteils und der Festsetzung der Kosten des Rechtsstreits Ihnen zusammen mit der eingeklagten überzahlten Abschleppvergütung zurückzahlen, so dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Das Verfahren dauert ca. 4 - 5 Monate aufgrund des Gerichtsverfahren und der Vollstreckung, so dass Sie ein wenig Geduld mitbringen müssen.
Zwischenzeitlich entscheiden einige Richter /innen am Amtsgericht Hamburg - Altona aufgrund eines Gutachtens, dass die rechtlich angemessene Abschleppvergütung auf € 134,50 zu beziffern sei, so dass zuzüglich der Verwahrungsgebühr von € 10,00 nunmehr € 106,50 zurück zu erstatten sind. Da jedoch ca. 1000 Fälle beim Amtsgericht Hamburg anhängig sein sollen, gilt noch die generelle Linie, dass bei dem überwiegenden Teil der Kläger Gesamtbetrag abzüglich weiterer Kosten oder € 120,00 zuzüglich der Anwalts- und Gerichtskosten ausgeurteilt wird.
Teilweise geht die Firma Aktiv Transport dazu über, auf anwaltliche Aufforderung € 100,00 oder € 110,00 zurückzuzahlen, um auf diese Weise darauf zu spekulieren, dass der Betroffene nicht wegen € 20,00 bzw. € 10,00 und der vorgerichtlichen Anwaltsgebühren von € 46,41 klagen wird. Lassen Sie sich nicht darauf ein und verschenken Sie nicht ihr Geld!
In einem Großteil der Fälle und uns vorliegenden Urteilen haben wir aus rechtlichen Gründen für unsere Mandanten die volle Abschleppgebühr in Höhe von € 250,00 zuzüglich Taxikosten etc. oder einer Kostenpauschale zurückerlangen können. Rufen Sie uns unverbindlich an. Rechtsanwalt Joachim Lauenburg berät Sie und verhilft Ihnen gerne zur ihren Recht.
4. Wenn Sie uns beauftragen möchten ...
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung
- ihrer Telefonnummer, Adresse und einer kurzen Notiz wann und wo das Fahrzeug abgeschleppt wurde (es genügt die Angabe: Edika Markt, Barner Straße, am 10.04.2011 um 17.13 Uhr, Privatgrundstück)
- der Kopie der Rechnung der Firma Aktiv Transport GmbH
- einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das
(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)
oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg, ihr-anwalt-hamburg@t-online.de) oder persönlichen Übergabe. Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
5. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage schleppt die Firma Aktiv Transport GmbH Fahrzeuge ab?
Die Firma Aktiv Transport GmbH schließt mit dem Grundstückseigentümer, Verpächter / Vermieter oder Pächter / Mieter oder dessen Vertreter oder Verwalter einen so genannten Rahmenvertrag ab, der alle Rechte aus dem Besitzverhältnis an der Parkfläche hinsichtlich des Beseitigungsanspruches des Berechtigten im Falle von Besitzstörungen durch falsch oder unberechtigt parkende Fahrzeuge an die Firma Aktiv Transport GmbH abtritt bzw. überträgt. Die Firma Aktriv trnasport GmbH kann daher in eigener Verantwortung
- die Besitzstörung durch ihre Mitarbeiter, die in Smartautos die Parkplätze abfahren und kontrollieren, feststellen,
- die Besitzstörung / das falsch oder unberechtigte Parken schriftlich und photographisch dokumentieren,
- die Beseitigung des falsch oder unberechtigt parkenden Fahrzeugs durch Abschleppen anordnen und durchführen und
- die Einziehung der Abschleppvergütung, welche die Firma Aktiv Transport GmbH der Höhe selbst festlegen darf, vollziehen und durchsetzen.
Die häufig geäußerte Auffassung der betroffenen Fahrzeugführer oder Halter, dass z.B. ein Parken auf einen völlig freien großen Parkplatz außerhalb der Geschäftszeit oder nachts keine Besitzstörung sei, ist ein Irrtum. Denn nach Recht und Gesetz ist der Berechtigte nicht verpflichtet, derartige Besitzstörungen zu dulden. Schließlich haftet der Berechtigte ja auch z.B. für Ölverschmutzungen oder Umweltgefährdungen durch Fahrzeugführer oder Halter, deren er nicht habhaft werden kann, als Zustandsstörer gegenüber der öffentlichen Hand / der Stadt Hamburg.
6. Beiträge und Urteile zur Firma Aktiv Transport GmbH
Wir setzen Ihren Anspruch durch. Die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt in den oben beschriebenen Fällen das Abschleppunternehmen. Siehe dazu auch die Berichte und einige Urteile:
- Spiegel TV (http://www.spiegel.de/video/video-1080428.html),
- Hamburger Morgenpost
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 316 C 15/11
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 318 c C 359/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 318 c C 360/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 315 b C 351/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 317 c C 235/10 (Streitiges Urteil)
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 318 c C 358/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 318 a C 359/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 316 c C 360/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 316 C 292/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 318 c C 292/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 318 c C 332/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 317 b C 131/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 318 A C 234/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 318 a C 357/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 318 c C 291/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 317 c C 233/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 314 b C 597/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 315 a C 283/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 317 B C 110/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 315 A C 246/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 319 b C 110/10
- Urteil gegen Aktiv Transport GmbH 318 c C 339/10
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