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Das Arztrecht - Recht des Arztes
Wenn Sie Arzt sind, sehen Sie sich aufgrund der Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen häufig an Ihrer eigentlichen Berufsausübung gehindert, wenn beispielsweise die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine notwendige, palliative oder lebensverlängernde Therapie verweigert.
Bei der Verordnung von wissenschaftlich anerkannten und wirksamen, aber so in Anwendung oder Dosierung nicht zugelassenen Medikationen oder Abrechnungsfehlern gegenüber der Krankenkasse droht häufig eine strafrechtliche Verfolgung.
Wir helfen Ihnen, Ihre ärztliche Berufung und Pflicht ausüben zu können und die gesetzlichen und strafrechtlichen Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden und oder auszuräumen.
Sollte sich ein Anfangsverdacht gegen Sie ergeben, sollten Sie uns umgehend kontaktieren, weil u.U. eine Durchsuchung bevorsteht unter deren Schockwirkung Sie gleichzeitig vernommen werden sollen.
Grundregel: Schweigen und einen Rechtsanwalt anrufen, keine informellen Gespräche deren richtige oder falsche Dokumentation oder Protokollierung nicht ihrer Macht steht.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das
(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)
oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
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