Arzthaftung

Die Arzthaftung

Wir vertreten Sie, wenn Sie materielle bzw. geldliche oder immaterielle Nachteile (Schmerzen oder körperlich dauernde Schäden) durch einen ärztlichen Kunstfehler, d.h. Diagnose-, Therapie-, Organisationsfehler, sowie durch Überwachungsverschulden oder mangelnde Aufklärung erleiden oder erlitten haben. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.

Wir setzen uns für Ihren Schadensersatzanspruch und / oder Schmerzensgeldanspruch ein. Liegt ein Kunstfehler vor, ist es wichtig, so früh wie möglich die Patientenakte einzusehen und zu sichern. Dies schaffen Sie nur, wenn ihr Rechtsanwalt notfalls zusammen mit dem Gerichtsvollzieher die Beweise im Wege der einstweiligen Verfügung sichert, bevor diese durch die Verantwortlichen frisiert werden. 

 

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.

Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das

Kontaktformular

(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)

oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post  (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.

Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz