Strafbefehl - Einspruch gegen Strafbefehl

Unser Empfehlung:

  • Beachten Sie Ihnen nur zwei Wochen zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl zur Verfügung stehen.

  • Ist der Ihnen unterstellte Nettoverdienst zu hoch angesetzt, kann der Tagessatz im Beschlusswege ohne Hauptverhandlung herabgesetzt werden.

Sofort-Kontakt

Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften

JETZT TERMIN MIT EINEM STRAFVERTEIDIGER VEREINBAREN

E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de  und Kontaktformular

Anfahrt mit dem Pkw oder ÖVPN.

1. Der Strafbefehl

Im Strafrecht werden Fälle leichterer Kriminalität durch Strafbefehl erledigt. Aber auch nach Anberaumung einer Hauptverhandlung oder in der Hauptverhandlung ist in Abwesenheit des Angeklagten eine Erledigung des Strafverfahrens durch Strafbefehl möglich. Der Strafbefehl setzt jedoch stets ein Vergehen voraus, welches nach Strafzumessung mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 1 Jahr bestraft werden kann. Der Strafbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Prüfung durch das Amtsgericht erlassen. Eine mündliche Verhandlung findet nicht statt. Das Strafrecht sieht jedoch, soweit der Angeklagte selbst oder durch seinen Anwalt / Fachanwalt Strafrecht / Strafverteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt, eine mündliche Verhandlung vor.Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität (Ladendiebstahl, Verkehrsdelikte, Körperverletzung, Leistungserschleichung (Schwarzfahren), kleinere Betrugstaten, geringe Steuerhinterziehung) ohne mündliche / öffentliche Gerichtsverhandlung durch einen schriftlichen Strafbefehl. Das Strafbefehlsverfahren kann dem Angeschuldigten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen.

Durch Strafbefehl können nur Vergehen im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB, sowie Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. 

2. Als Rechtsfolgen der Tat kommen gemäß § 407 Abs. 2 StPO folgende Sanktionen in Betracht:

  • Geldstrafe
  • Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)
  • Fahrverbot (§ 44 StGB)
  • Verfall (Vermögensvorteil aus rechtswidriger Tat) (§ 73 StGB)
  • Einziehung (§ 74 StGB)
  • Vernichtung (nur in strafrechtlichen Nebengesetzen vorgesehen)
  • Unbrauchbarmachung (§ 74 d StGB)
  • Bekanntgabe der Verurteilung (z. B. § 183 Abs. 2, § 165, § 200 StGB)
  • Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung (§ 30 OWiG)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), wenn die Sperre für die Wiedererteilung gemäß § 69 a StGB nicht mehr als zwei Jahre beträgt
  • Absehen von Strafe (§ 60 StGB)
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

3. Wie ergeht ein Strafbefehl ?

Da der Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragt wird, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung und Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft und das Verfahren empfehlenswert, um eine Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, gemäß § 153, 153 a – 153 f StPO wegen Geringfügigkeit u.U. ohne oder mit Geldbuße, gemäß § 154 ff StPO im Hinblick auf andere Verfahren zu erreichen, ein Absehen von Strafe (§ 60 StGB) oder ein anderes für Sie bestmögliches Ergebnis herbeizuführen.

Zuständig ist der Strafrichter des Amtsgerichts. Auch hier kann vielfältig durch den / die Verteidiger*in zu Ihren Gunsten das Verfahren beeinflusst werden.

4. Der Einspruch als Rechtsbehelf gegen den Strafbefehl

Ist ein Strafbefehl gegen Sie ergangen, kann dessen Rechtskraft (Vollstreckbarkeit) nur durch einen Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Einspruchs verhindert werden (§ 410 StPO). Haben Sie die Frist unverschuldet versäumt, gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. In der Folge wird auf den Einspruch hin eine mündliche Hauptverhandlung anberaumt. Die Beweisaufnahme ist entsprechend den Vorschriften über das beschleunigte Verfahren vereinfacht (§ 411 Abs. 2 Satz 2, § 420 StPO). Wollen Sie nur die Höhe der Tagessätze angreifen, kann das Gericht mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO).

Wir verteidigen Sie und stellen abgestimmt auf Ihre individuelle Situation die notwendigen Anträge zur Wahrung Ihrer Rechte mit dem Ziel, das Beste für Sie zu erreichen.

5. Vorteile und Nachteile des Einspruchs gegen den Strafbefehl

In bestimmten Fällen z.B. bei Verkehrsdelikten, insbesondere wenn mit der Staatsanwaltschaft die mögliche Beendigung des Verfahrens erörtert wurde, kann die Zeit des Fahrverbots für Sie passend gelegt werden.

Wollen Sie aufgrund der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht als Angeklagter in der Hauptverhandlung nach Einspruch gegen den Strafbefehl erscheinen, werden wir Sie vertreten, es sei denn, dass das Gericht Ihr persönliches Erscheinen anordnet hat (§ 236 StPO).

Da im Strafbefehlsverfahren nicht das Verschlechterungsverbot gilt, sollten Sie sich unserer Beratung bedienen, um auf die Androhung der Verböserung umfassend beraten reagieren zu können, um sich richtig zu entscheiden.

Gegen Jugendliche kann kein Strafbefehl ergehen. Im vereinfachten Jugendverfahren ist auf schriftlichen oder mündlichen Antrag der Staatsanwaltschaft ein Urteil ohne Anklage möglich. Gegen Heranwachsende (18–20 Jahre) ist ein Strafbefehl, dessen Rechtsfolge eine Freiheitsstrafe ist, nicht zulässig (vgl. §§ 79, 80, 109 JGG). Gegen sie darf ein Strafbefehl nur dann erlassen werden, wenn für sie nicht das Jugendrecht, sondern das allgemeine Strafrecht angewandt wird (§ 109 Abs. 2, § 79 Abs. 1 JGG). Zuständig ist der Jugendrichter.

Ihr Anwalt Strafrecht Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz