Sicherungshaftbefehl
Der Sicherungshaftbefehl
Der Sicherungshaftbefehl dient zu Gewährleistung der Strafvollstreckung, z.B. bei drohendem Widerruf der Bewährung wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen. Der Sicherungshaftbefehl ist vom Vollstreckungshaftbefehl zu unterscheiden.
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