Markenrecht / Geschmacksmusterrecht
Das Markenrecht / das Geschmackmusterrecht
Das Markenrecht fällt als ein Bestandteil des Kennzeichenrechts, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt, unter den gewerblichen Rechtsschutz (siehe - und ). Wir schützen Ihre Marke als Ihre geschäftliche Grundlage und wichtigstes Kapital Ihres Unternehmens vor wirtschaftlicher Ausbeutung durch Dritte. Wir lassen die von Ihnen kreierte Marke auf Wunsch beim Deutschen Patent- und Markenamt national oder EU-weit beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmuster in Alicante, Spanien international schützen.
Dies gilt insbesondere für den berechtigten Markeninhaber und die Durchsetzung seines Anspruches gegenüber dem unberechtigten Domainbetreiber auf Unterlassung der Nutzung und Übertragung der Domain, sowie Schadensersatz bei Vorliegen von Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz beim unberechtigten Domainbetreiber.
Zur Durchsetzung ihrer Rechte bedürfen Sie eines versierten Rechtsanwaltes oder Rechtsanwältin.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das
(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)
oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
Vorige Seite: Mängelhaftung / Mängelgewährleistung / Gewährleistung bei Gebrauchtwagen
Nächste Seite: Maßregelverzug