Bußgeld, Bußgeldsachen / Ordnungswidrigkeiten
Bußgeld / Bußgeldsachen
Bußgeldsachen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren können häufig, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, durch unser Eingreifen zur Einstellung gebracht werden.
Äußern Sie sich nicht bei Eröffnung des Vorwurfs( siehe Vernehmung). Schweigen Sie! Denn eine Einlassung wird ihre Situation in der Regel nur verschlechtern.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das
(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)
oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
Zur Wahrung der Einspruchsfrist (2 Wochen ab Zugang) genügt die Einlegung möglichst per Fax. Die Begründung kann nach Akteneinsicht erfolgen. Wichtig ist, dass Sie uns frühzeitig beauftragen, bevor durch Sie oder durch Dritte (z.B. nahe Familienangehörige) schädliche Informationen der Behörde zur Kenntnis gelangen. Häufig entscheidet die richtige Taktik über den Ausgang des Verfahrens.
Bei Nichtzahlung eines Bußgeldes kann ein Erzwingungshaftbefehl ergehen, bei dem das Bußgeld nicht wie bei der Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafen nach der Anzahl der Tagessätze verbüßt werden kann.
Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei hilft Ihnen gerne.
Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
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