Betäubungsmittelrecht BtMG / Drogenrecht
Betäubungsmittelrecht
Wer sich des Vorwurf eines Betäubungsmittelvergehens oder Betäubungsmittelverbrechens erwehren muss, geht ohne anwaltliche Hilfe das hohe Risiko ein, aufgrund der Vorverlagerung und der Unterstellung des Wissens und Wollens der Tat bzw. der schlichten Annahme der Richtigkeit der polizeilichen Ermittlungen und Vermutungen verurteilt oder höher bestraft zu werden.
Sie sollten sich in jedem Fall eines versierten Strafverteidigers bedienen und nicht glauben, Sie könnten sich selbst verteidigen oder es werde Ihnen geglaubt. Sie werden sich damit in größte Schwierigkeiten bringen, welche sehr schnell in den Verlust Ihrer Freiheit münden können.
Im Übrigen ist die Strafandrohung oft so hoch, dass eine Untersuchungshaft droht und ein Fall der notwendigen Verteidigung ( Pflichtverteidigung) vorliegt. In Untersuchungshaft können Sie sich ohne spezifische Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers oder nur schlecht verteidigen und aus dieser Lage befreien. Bevor Ihnen also das Gericht einen aus seiner Sicht „pflegeleichten“ Pflichtverteidiger beiordnet, sollten Sie sich lieber einen Strafverteidiger Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger beiordnen lassen, der Ihre Rechte und Interessen mit der notwendigen Konsequenz und gegebenenfalls auch streitig durchsetzt (siehe auch Strafrecht).
Ohne Rechtsanwalt können Sie nicht bestehen und werden zu Unrecht oder zu hoch verurteilt.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das
(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)
oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
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