Berufung

Das Rechtsmittel der Berufung

Die Berufung ist das Rechtsmittel gegen Urteile des ersten Rechtszuges. Die Berufung ist im Gegensatz zur Revision eine zweite Tatsacheninstanz. Im Strafrecht gewährt die Berufung eine neue uneingeschränkte Tatsacheninstanz. Im Zivilrecht können neue Tatsachen, Angriffs- und Verteidigungsmittel im Interesse der Beschleunigung nur beschränkt vorgetragen werden. In jedem Rechtsgebiet gelten bestimmte Fristen, Formvorschriften und Voraussetzungen, die für die erfolgreiche Durchführung des Rechtsmittels unbedingt zu beachten sind. Wenden Sie sich an uns. Unsere erfahrenen Strafverteidiger helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.

Ich bitte Sie für die kostenlose Information eine positive Bewertung bei google maps (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) oder qype.com (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) zu erteilen.

Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Strafprozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das


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