Anwaltsnotdienst / Notanwalt / Anwaltsnotruf / Notruf / Notfall

1. Anwaltsnotdienst, Notanwalt, Anwaltsnotruf, Notruf oder Notfallnummer 24 h: 0177 / 447 40 40
2. Wir sind für Sie rund um die Uhr und auch am Wochenende erreichbar.
3. Zivilrecht, Familierecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Verwaltungsrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht alle anderen Rechtsgebiete
4. Strafrecht
5. Verhaftung, Festnahme, Gewahrsam, Festhalten
6. GRUNDREGEL: SCHWEIGEN!!! SCHWEIGEN!!! SCHWEIGEN!!! VERLANGEN EINEN RECHTSANWALT!

1. Anwaltsnotdienst, Notanwalt, Anwaltsnotruf, Notruf oder Notfallnummer 24 h: 0177 / 447 40 40

Wenn Sie einen Anwaltsnotdienst, Anwaltsnotruf für sofort erreichbare Anwälte oder einen Notanwalt suchen, sind Sie hier richtig.

Der Anwaltsnotdienst ist für Sie rund um die Uhr und auch am Wochenende erreichbar.

Anwaltsnotdienst / Anwaltsnotruf:

 

24 h Notruf: 0177/447 40 40 

 

Rufen Sie uns unverbindlich an:  040 / 39 14 08 (08.00 - 18.00 Uhr)

 

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.

Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das

Kontaktformular

(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)

oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post  (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.

2. Wir sind für Sie rund um die Uhr und auch am Wochenende erreichbar.

Wenn also ein Notfall Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung, Eilverfahren (einstweilige Verfügung, einstweilige Anordnung, Arrest, Unterbringung etc.) vorliegt, rufen Sie uns an (040 / 39 14 08 oder 0177/ 447 40 40)! Ein Rechtsanwalt wird sich ungehend um ihre Angelegenheit kümmern.

Wir bieten Ihnen umgehend rechtliche Unterstützung auch zu Zeiten, wenn die Geschäftszeiten der für Sie erreichbaren Kanzleien längst vorbei sind. Hier bekommen Sie stets rechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt.

Gleichgültig, ob Sie vermuten, dass ein Haftbefehl gegen Sie oder ihren Angehörigen ergangen ist oder ein solcher tatsächlich vorliegt, eine Festnahme, Vernehmung oder Durchsuchung durchgeführt wird oder vollzogen wurde, bedürfen Sie umgehend anwaltlicher Hilfe.

3. Zivilrecht, Familierecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Verwaltungsrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht alle anderen Rechtsgebiete

In Eilsachen, bei einer einstweiligen Verfügung, einstweiligen Anordnung, einem Arrest, einer Abmahnung, strafbewehrte Unterlassung- oder Verpflichtungserklärung, Wegweisung u.s.w. stehen wir Ihnen rund um die Uhr auch nachts zur Verfügung. Rufen Sie uns unverbindlich an.

4. Strafrecht

Gleichgültig wie der Vorwurf lautet. Wir nehmen uns ihrer Sache sofort an, auf allen Gebieten des Strafrechts und Nebengebieten - Schwurgerichtsfälle, Sexualstrafsachen, Betäubungsmittelfälle, Verkehrsstrafsachen, Wirtschaftsstrafsachen, Raub, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung u.s.w.. Wir vertreten Sie in allen Tatsacheninstanzen, in der Revision sowie in der Wiederaufnahme.

5. Verhaftung, Festnahme, Gewahrsam, Festhalten

Soweit Sie selbst, Verwandte, Bekannte oder Freunde als Verdächtige(r), Beschuldigte(r), Angeklagte, Zeugen oder Unbeteiligte betroffen sind und glauben, die Sache in die eigene Hand nehmen zu können, sind Sie in der Regel schlecht beraten; mit unabsehbaren einschneidenden und langfristigen Folgen für Ihre materielle und persönliche Freiheit.

6. GRUNDREGEL: SCHWEIGEN!!! SCHWEIGEN!!! SCHWEIGEN!!! VERLANGEN EINEN RECHTSANWALT!

Unter Druck / Schock der Freiheitsbeschränkung / Freiheitsentziehung sollten Sie unbedingt dem natürlichem Impuls sich zur Sache oder zum Vorwurf äußern und sich verteidigen zu wollen, widerstehen. Der Druck der Vernehmnungsituation ist ein denkbar schlechter Berater. Sie wissen nicht oder nicht genau, was die Ermittlungsbeamten wissen, welche Tatvorwurf / Täterhypothese die Ermittlungsbeamten verfolgen, wie und was protokolliert wird oder in einem polizeilichen Bericht erafsst wird, ob seitens der Polizei Täuschungen eingesetzt werden. Sie sind kein gleichberechtigter Partner der Ermittlungsbeamten, sondern befinden sich objektiv in der Gewalt der Polizei und werden subjektiv durch die Wissensüberlegenheit des Ermittlungssachverhalts der Polizei, der psychischen Drucksituation, Angst durch die Polizei beherrscht. Die Ermittlungsbeamten sind mit der Vernehmnungsituation, Vernehmnungsstrategien und Reaktionen von Vernehmnungspersonen in der Vernehmung vertraut und können deren Reaktion z.B. Stress, Angst Panik gezielt ausnutzen. Alles was Sie sagen, selbst aufgrund von Täuschungen (siehe Vernehmung) kann gegen Sie verwandt werden. Selbst hinsichtlich des Anrufes ihres Anwaltes sind Sie auf rechtsstaatliches Verhalten der Polizei ausgeliefert, die Sie meist erst einmal vernehmen (zum Sprechen bringen möchte) möchte, auch eventuell andere polizeiliche Maßnahmen vorschiebt, um den Schock der Verhaftung zu vertiefen und dann Ihnen freundlich das informelle Gespräch anbietet (siehe Vernehmung).

In dieser Situation bedürfen Sie eines Strafverteidigers, der für Sie im familiären, sozialen und beruflichen Umfeld die Situation angemessen kommuniziert und sich für ihr Rechte und Belange einsetzt. Dazu zählt auch der professionelle Umgang mit den Medien.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.

Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das

Kontaktformular

(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)

oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post  (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.

Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz


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