Abrechnungsbetrug

  1. Abrechnungsbetrug
  2. Vorwurf Abrechnungsbetrug - Wie verhalte ich mich?

1. Abrechnungsbetrug

Im Medizinrecht und Arztrecht kann es fahrlässig oder vorsätzlich zu Unregelmäßigkeiten kommen, die allenfalls bei vorsätzlicher Begehung den Tatbestand des Abrechnungsbetruges erfüllen. In das Visier der Ermittler sind Mitglieder der Ärzteschaft, der Zahnärzte, Krankenhäuser oder sonstiger Leistungserbringer wie Psychotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten geraten, die sich den Vorwurf ausgesetzt sehen, Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erschlichen zu haben, oder bei dem Apotheker, Sanitätshäuser oder sonstige Lieferanten Vergütungen für nicht erbrachte Lieferungen abgerechnet zu haben.

2. Vorwurf Abrechnungsbetrug - Wie verhalte ich mich?

Gleichgültig, ob Sie sich etwas mit dem Vorwurf Abrechnungsbetrug etwas zu tun oder nicht, sollten Sie keinesfalls die Sache selbst in die Hand nehmen, Erklärungen abgeben, zur polizeilichen Vernehmung erscheinen oder bei Durchsuchungen unter Schock kooperieren und sich zu informellen Gesprächen bereit finden, welche im nachhinein als polizeiliche Vermerke oder Berichte gegen Sie gewandt werden.

Die Grundregel lautet schweigen, schweigen, schweigen, schweigen und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren Strafrecht). Widerstehen Sie dem Drang sich sofort rechtfertigen zu wollen. Überwinden Sie den Schock, die Wut, Angst etc. und schalten Sie den Verstand ein, beauftragen Sie einen einen auf Strafrecht spezialisierte Anwälte / Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger.

Die meisten Beschuldigten bringen sich erst durch ihre Äußerungen zum Tatvorwurf in die Gefahr der Strafverfolgung oder führen sich einer höheren Bestrafung zu als notwendig.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular(auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.

Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das

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(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)

oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post  (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.

Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz


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