Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Die Kanzlei Lauenburg & Kopietz berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber, gerichtlich und außergerichtlich in dienst- und arbeitsrechtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten.
Wenn Sie Arbeitgeber sind, sollten Sie zur Vermeidung von formellen oder materiellen Fehlern und eines kostspieligen Rechtsstreits bei tendenziell arbeitnehmerfreundlicher Rechtsprechung Ihre Änderungen des Arbeitsvertrages, Änderungskündigungen, ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen etc. anwaltlich überprüfen lassen, da ein längerer Rechtsstreit mit einem Arbeitnehmer für das Unternehmen und das Arbeitsklima sehr schädlich sein kann.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- außergerichtliche Beratung, insbesondere die Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs-, sowie Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Zeugnissen u. a.
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Arbeitsplatzkonflikten
- Teilnahme an außergerichtlichen und gerichtlichen Mediationsverfahren sowie Coaching von Mitarbeitern
- Beratung und Vertretung im Kündigungsschutzrechtstreit
- Recht der Arbeitnehmerüberlassung (Personalvermittlung, Zeitarbeit)
Stützen Sie sich auf die Erfahrung und Kenntnisse eines Rechtsanwalts unserer Kanzlei.