Vollstreckungshaftbefehl im Strafrecht

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Der Vollstreckungshaftbefehl

Ein Vollstreckungshaftbefehl ergeht, wenn

  • eine Geldstrafe nicht oder nicht rechtszeitig bezahlt wurde,
  • eine Bewährungsstrafe widerrufen wird und sich der Verurteilte nicht auf Ladung zum Strafantritt bei der ihm zugewiesenen  Justizvollzugsanstalt stellt,
  • auf Ladung zum Strafantritt bei einer Freiheitstrafe ohne Bewährung der Verurteilte nicht zum Strafantritt bei der ihm zugewiesenen Justizvollzugsanstalt erscheint,
  • Auflagen z.B. bei Zurückstellung der Vollstreckung nicht erfüllt werden

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