Ihr Anwalt in Hamburg seit über 50 Jahren
Wir setzen uns für Ihre Interessen ein
Die Kanzlei Lauenburg & Kopietz ist seit über fünfzig Jahren (1951) in Hamburg ansässig und mit wenigen Ausnahmen in allen Rechtsgebieten bundesweit und mit internationalem Bezug erfolgreich tätig.
Gleichgültig, um welche Sache, welches Anliegen, Problem oder welche Notsituation es sich handelt: Wir werden uns unverzüglich Ihrer Sache annehmen und engagiert und zielstrebig bis zu dem für Sie günstigsten erreichbaren Ergebnis verfolgen.
Im Mittelpunkt stehen Sie mit Ihren persönlichen Sorgen und Nöten.
Soweit Sie selbst, Verwandte, Bekannte oder Freunde Ansprüche haben oder solche abwehren möchten, klagen wollen oder verklagt werden, sich scheiden lassen wollen, als Verdächtiger oder Verdächtige, Beschuldigter oder Beschuldigte festgenommen oder verhaftet bzw. als Opfer betroffen sind und meinen die Sache in die eigene Hand nehmen oder vertreten zu können, unterliegen Sie bzw. diese einem Irrtum mit unabsehbaren, einschneidenden und langfristigen Folgen für Ihre persönliche und / oder wirtschaftliche Situation oder im Strafrecht für Ihre materielle und persönliche Freiheit.
Bei Zahnschmerzen suchen Sie ja auch den Zahnarzt auf und greifen nicht selbst zur Zange.
Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu uns auf.Wir werden uns Ihrer Sache unverzüglich annehmen!Im Notfall: 0177- 447 40 40
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Ein Informationsgespräch ist kostenlos, eine strafrechtliche Erstberatung bieten wir Ihnen für € 40,00 zzgl. an das Finanzamt abzuführender USt 19 % € 7,60 Summe € 47,60 an.
Eine Fachanwaltschaft besteht für das Familienrecht (Sorgerecht, Scheidungsrecht (Ehescheidung), Unterhalt, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich etc.) und das Strafrecht (Strafverteidigung, Strafprozessrecht, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Anklage, Berufung, Revision, Pflichtverteidigung, Opfervertretung, Opferrecht / Opfervertretung / Opferhilfe, Zeugenbeistand, allgemeines Strafrecht, Strafvollstreckung, Bewährung / Auflagen / Weisungen / Widerruf / Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung / Halbstrafe / Strafaussetzung zur Bewährung im Gnadenwege, Halbstrafe, Maßregelvollzug). Schwerpunkte bzw. Teilgebiete unserer Tätigkeit im Strafrecht stellen die Vermögens- und Eigentumsdelikten (Diebstahl, Betrug u.s.w.), Körperverletzung, Aussagedelikte, Ehrdelikte, Korruptionsdelikte, Urkundsdelikte, Waffendelikte, Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht („Drogenstrafrecht“), Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Verfassungs- und Menschrechtsbeschwerden.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bußgeldverfahren/ Ordnungswidrigkeitenrecht(, Arbeits-, Verkehrs- und Schadensrecht.
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